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   VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22   

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VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22 (https://dejure.org/2023,29231)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.10.2023 - 5 B 3687/22 (https://dejure.org/2023,29231)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 5 B 3687/22 (https://dejure.org/2023,29231)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).

    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.01.2020 - 2 BvR 690/19, AuAS 2020, 77, juris Rn. 16).

    Insoweit sind die individuellen Lebensverhältnisse des betroffenen Ausländers oder der betroffenen Ausländerin zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 29.1.2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).

    Die Gefährdung bemisst sich nach den im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht entwickelten Grundsätzen (BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, BVerwGE 157, 325, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    Auch nach der für die Auslegung der unionsrechtlichen Vorgaben maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist bei der Anwendung von Art. 24 Abs. 1 QRL das Handeln des betroffenen Flüchtlings zwingend zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 24.6.2015 - C-373/13 -, juris), eine (ausschließlich) generalpräventive Ausweisung mithin ausgeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (Nds. OVG, Urteil vom 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Hannover, 04.10.2023 - 5 B 3687/22
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse, vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12.7.2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris Rn. 16).
  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 9 A 175/22

    Ausweisung eines Ausländers bei erneuter Asylantragstellung im Verlaufe des

    Auch nach der für die Auslegung der unionsrechtlichen Vorgaben maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist bei der Anwendung von Art. 24 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie das Handeln des betroffenen Flüchtlings zwingend zu berücksichtigen (vgl. EuGH, U. v. 24.6.2015 - C-373/13 -, juris), eine (ausschließlich) generalpräventive Ausweisung mithin ausgeschlossen (vgl. VG Hannover, B. v. 04.10.2023 - 5 B 3687/22 - juris, 76).
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